Wie in den Dekreten des Ministerpräsidenten vorgegeben und von den Dringlichkeitsmaßnahmen des Landeshauptmanns vorgesehen, hat der Südtiroler Sanitätsbetrieb die Verwaltungsschalter der Sprengel für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Bürger werden aufgerufen, verstärkt die Online-Dienste des Südtiroler Sanitätsbetriebes unter www.sabes.it zu nutzen.
Bei dringenden Anliegen kann man den zuständigen Sprengel telefonisch kontaktieren. Etwaige Unterlagen müssen via E-Mail eingereicht werden. Die Kontaktdaten der Sprengel - wie Telefonnummer und E-Mail-Adressen - sind ebenfalls im Web unter www.sabes.it zu finden. Außerdem werden diese an den Eingängen der jeweiligen Sprengel ausgehängt.
Die Fälligkeit der Hauptuntersuchungen von Fahrzeugen wird aufgeschoben. Das Gesetzesdekret Nr. 18 vom 17. März 2020 sieht vor, dass alle Fahrzeuge, für die eine Hauptuntersuchung vor 31. Juli 2020 fällig ist, auf jeden Fall bis zum 31. Oktober 2020 verkehren können. Aufgrund dessen führt die Landesprüfstelle für Fahrzeuge ab sofort keine Hauptuntersuchungen mehr durch; weder am Sitz noch in den Außenstellen. Bereits vereinbarte Vormerkungen werden von Amts wegen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben und die jeweiligen Fahrzeughalter darüber informiert. Neue Vormerkungen werden bis auf Weiteres keine angenommen.
Auch Abnahmen werden bis auf Weiteres keine durchgeführt mit Ausnahme folgender Fälle: Abnahme und Zulassung von Fahrzeugen, die für Notfalldienste im Sanitätsbereich dienen und Fahrzeuge für den öffentlichen Personentransport (Kraftomnibusse, Einsatzfahrzeuge, usw.); Abnahme und Zulassung von Fahrzeugen für Personen- und Warentransport mit entsprechender Ermächtigung (Fahrzeuge mit Werkverkehrsermächtigung und für Warentransport Rechnung Dritter, Mietwagen mit Fahrer, Taxi); Erneuerung ADR-Bescheinigung sowie Abnahmen, die derzeit bereits vorgemerkt sind.
Die Landesprüfstelle erteilt allfällige Informationen auf telematischem Weg. Anfragen können an die E-Mail-Adresse kfz-pruefstelle@provinz.bz.it gerichtet werden.