Weiterhin aufrecht bleibt hingegen die Nachweispflicht. Das bedeutet, dass Personen ab sechs Jahren bei der Einreise nach Deutschland über einen Impfnachweis, einen Genesungsnachweis oder einen negativen Antigen- oder PCR-Testnachweis verfügen müssen, der nicht älter als 48 Stunden ist.
HGV-Präsident Manfred Pinzger zeigte sich in einer ersten Reaktion erfreut über diese Entscheidung des deutschen Robert-Koch-Instituts. "Dies ist in Hinblick auf die Faschingsferien, aber auch auf die anstehende Frühjahrssaison ein wichtiges Signal, denn somit können deutsche Gäste, vor allem Familien und Jugendgruppen, bei der Rückreise nach Deutschland wieder ohne größere Auflagen einreisen", erklärt Pinzger.