Antrag nur online stellen

Studienbeihilfen für Schüler: Ansuchen ab 25. Oktober möglich

Heimschüler können beim Land um Studienbeihilfe ansuchen. Der Antragszeitraum für das Schuljahr 2021/22 läuft vom 25. Oktober bis 17. Dezember.

Heimschüler können ab 25. Oktober und dann bis zum 17. Dezember um Studienbeihilfen ansuchen. (Foto: LPA/Unsplash)

Auch im Schuljahr 2021/2022 unterstützt das Land Südtirol Schülerinnen und Schüler, die in Südtirol eine Schule besuchen und aus Studiengründen außerhalb der Familie – im Heim, im Tagesheim oder privat – untergebracht sind, mit einer Studienbeihilfe.

Interessierte können ab kommendem Montag, 25. Oktober, bis einschließlich 17. Dezember 2021 den Antrag um Studienbeihilfe stellen. Das kann ausschließlich online erfolgen, weshalb dafür eine digitale Identität SPID, CIE elektronische Identitätskarte oder aktivierte Bürgerkarte nötig ist. Der Zugang erfolgt über den persönlichen Bereich myCIVIS des Bürgernetzes CIVIS.

Unverändert bleiben gegenüber dem Vorjahr die Berechnungsgrundlagen, nämlich die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung EEVE und der Faktor wirtschaftliche Lage (FWL), der sich auf die Kernfamilie bezieht. Landesrat Philipp Achammer ruft die Familien dazu auf, sich für die Antragstellung zu rüsten und rechtzeitig die EEVE-Erklärung 2020 und die Bescheinigung des FWL bei den konventionierten Patronaten oder den Steuerbeistandszentren (CAAF) kostenlos zu beantragen. Da die EEVE-Erklärung mit dem FWL bei Gesuchstellung für eine Studienbeihilfe bereits vorliegen muss, ist es ratsam, rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren.

VOX News Südtirol / ja