Um wie viele Haushalte es sich handle, sei in einer Anfrage nicht beantwortet worden. In der neuen Ausleihzusatzverordnung sei die eigentliche Zwecksbestimmung, nämlich das E-Bike hauptsächlich vom eigenen Wohnort auf dem Weg zur Arbeit zu verwenden, geschickt ausgehebelt worden: Neuerdings müsse das E-Bike lediglich vom Wohnort zu einer Bushaltestelle verwendet werden. Dies sei laut Stadtrat Schraffl deshalb so festgelegt, da es nicht immer möglich wäre, dort das E-Bike auf dem Weg zur Arbeit zu verwenden.
Auch andere mögliche Einsatzmöglichkeiten des E-Bikes auf dem Weg zur Arbeit, nämlich durch einen Fahrradtransport mit dem Bus oder durch Aufbewahrboxen für die E-Bikes an zentralen Bushaltestellen in den Fraktionen seien nicht geplant. "Dann stellt sich für mich schon die Frage, warum bei der 2. Verleihwelle überproportional die Fraktionen berücksichtigt wurden und dann offensichtlich E-Bikes an Haushalte vergeben wurden, da man ja die Verordnung entsprechend angepasst hat, wo ein Einsatz auf dem Weg zur Arbeit nicht möglich ist. Auf der anderen Seite wären aber viele Bürger besonders auch in der Stadt in den Genuss eines E-Bikes gekommen, um dies auf dem Weg zur Arbeit zu nutzen", so Unterberger.
"Das Projekt E-Bike2work verliert bei solchen Vergabemethoden, seine eigentliche Zielsetzung, nämlich den Verkehr im Stadtgebiet zu reduzieren und eine Alternative zum Individualverkehr zu bieten“, schließt Unterberger seine Aussendung.