Besonders auf Ortsebene passiere es immer wieder, dass örtliche Organisationen Wahlwerbung für Kandidaten der SVP machen. Sollte z.B. eine Tourismusorganisationen Wahlwerbung für Gemeinderatskandidaten machen, werde der Landesbeitrag für das laufende Jahr gestrichen! Die Süd-Tiroler Freiheit ruft die Verbände daher dazu auf, die Regeln strikt einzuhalten.
Im Detail sehe das entsprechende Regionalgesetz aus dem Jahre 1998 vor, dass für Verbände, Vereinigungen und Gewerkschaften, die gemeinnützigen Charakter haben, Begünstigungen der Volontariatsbestimmungen in Anspruch nehmen, Patronatsdienste leisten oder in irgendeiner Form Mittel aus den öffentlichen Haushalten erhalten, jegliche Werbetätigkeit für Kandidaten und für Parteien verboten ist.
Die Süd-Tiroler Freiheit ruft auch dazu auf, die Nichteinhaltung der Bestimmungen der Süd-Tiroler Freiheit zu melden.