Als Ausnahmegrund für Bewegungen innerhalb und außerhalb der eigenen Wohnsitzgemeinde seien Treffen mit den engsten Familienangehörigen nicht angeführt. Das hieße, dass selbst ein Treffen mit den eigenen Eltern (die nicht im selben Haushalt leben) verboten ist.
Partnertreffen seien in der Verordnung nur unter dem Bereich "innerhalb des Gemeindegebietes" erwähnt und auch nur nach der Arbeit erlaubt.
Die Süd-Tiroler Freiheit habe daher bei der Corona-Info-Telephonnummer des Landes nachgefragt und zu Partnertreffen folgende Erläuterung erhalten (das Gespräch wurde aufgezeichnet):
Man dürfe nur nach der Arbeit zum Partner fahren und muss direkt von der Arbeit dorthin fahren bzw. muss vom Partner direkt zur Arbeit fahren. Ein Zwischenstopp daheim sei nicht erlaubt.
Ein Partnertreffen am Wochenende sei verboten.
Wenn man nicht arbeitet, dürfe man nicht zum Partner.
Diese Verordnung sei so nicht umsetzbar und eine Zumutung für die Bevölkerung. Die Süd-Tiroler Freiheit habe den Landeshauptmann von den Missständen informiert und eine dringende Anpassung der Verordnung gefordert. "Treffen mit der eigenen Familie und dem Beziehungspartner sind menschliche Grundbedürfnisse, die nicht einfach verboten werden dürfen, schon gar nicht, solange Spielzeug- und Sportgeschäfte offen halten dürfen", so die Süd-Tiroler Freiheit abschließend.