Land passt Verordnungen an

Mund-Nase-Schutz wird Pflicht - offener Handel: keine Einschränkungen

Die Maßnahmen zu Schutz vor dem Coronvirus laufen bis zum 13. April weiter. Mit einer Dringlichkeitsmaßnahme nimmt LH Kompatscher Anpassungen für Südtirol vor. Wer sein Zuhause verlässt muss von nun an eine Mund-Nasen-Schutz-Maske oder einen Mund-Nasen-Schutz (Halstuch etc.) tragen. Nachdem in den letzten Tagen verschiedene Gemischtwarenhandlungen von der Finanzpolizei gestraft worden sind, gilt von heute ab, dass diese Geschäfte auch Nicht-Lebensmittel verkaufen dürfen. Auch dürfen die Menschen für einen kurzen Spaziergang ihr Haus bzw. ihre Wohnung verlassen.

Neu ist: Das Bedecken von Mund und Nase beim Verlassen der eigenen Wohnung ist Pflicht für alle Menschen in Südtirol. (Foto: Pexels)

Mit dem jüngsten Dekret, das Ministerratspräsident Giuseppe Conte am Dienstagabend, 1. April, unterzeichnet hat, werden die bisher geltenden einschränkenden Maßnahmen zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus im gesamten Staatsgebiet verlängert.

Diese Verlängerung der Schutzmaßnahmen wird auch in Südtirol übernommen. Landeshauptmann Arno Kompatscher hat am Donnerstag, 2. April, die nunmehr 15. Dringlichkeitsmaßnahme zur Umsetzung des Dekrets von Conte unterzeichnet. "Sämtliche Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus bleiben in Südtirol bis zum 13. April 2020 aufrecht", unterstreicht Kompatscher. In der Dringlichkeitsmaßnahme hat der Landeshauptmann Anpassungen für Südtirol zum persönlichen Schutz, zum Handel und für Firmeninhaber sowie Präzisierungen zur Bewegung im Freien gemacht.

Wer außer Haus ist, muss Nase und Mund bedecken

Neu ist, dass das Bedecken von Mund und Nase beim Verlassen der eigenen Wohnung Pflicht für alle Menschen in Südtirol ist. Dazu kann ein Schal, ein Schlauchtuch, ein Halstuch oder eine Maske verwendet werden. "Mund und Nase bedecken wird zur Bürgerpflicht. Es ist ein notwendiges und sichtbares Zeichen der Verantwortung, die wir füreinander tragen und nur eine der Gewohnheitsänderungen, die wir machen müssen, um die aktuelle Notsituation zu überwinden", unterstreicht der Landeshauptmann und verweist auf zahlreiche Studien von Experten, dass so das Ansteckungsrisiko wesentlich gesenkt werden könne. Dazu sollte weiterhin mindestens ein Meter Abstand von anderen Menschen gehalten werden, so der Landeshauptmann.

Handel: Schutzausrüstung und Sortiment

Auch was den Handel betrifft, gibt es in der Dringlichkeitsmaßnahme einige Anpassungen für Südtirol. Alle Menschen, die derzeit in den Lebensmittelgeschäften, Metzgereien und Bäckereien arbeiten, müssen eine persönliche Schutzausrüstung tragen. Diese wird der Südtiroler Sanitätsbetrieb in den kommenden Tagen bereitstellen. In den Geschäften des Kleinhandels in Südtirol können neben Lebensmitteln und Grundbedarfsgütern nun auch Schreibwaren und Artikel des täglichen Gebrauchs mitverkauft werden, sofern sie im bestehenden Sortiment der Geschäfte vorhanden sind. In den vergangenen Tagen häuften sich Rückmeldungen von Gemischtwarenläden in Südtirol, welche von der Finanzpolizei aufgesucht und Strafen dafür erhalten haben, weil sie entgegen der von Ministerpräsident Conte erlassenen Verordnung auch nicht Grundbedarfsgüter in ihrem Sortiment zum Verkauf hatten. Landeshauptmann Kompatscher hat mit der lokalen Umsetzung der italienischen Bestimmungen nun klargestellt: die geöffneten Geschäfte dürfen alle in ihrem Geschäft angebotenen Waren verkaufen.

Firmenbesitzer dürfen in ihrem Betrieb arbeiten

Mit der neuen Dringlichkeitsmaßnahme wird es für Firmenbesitzer möglich, in ihrem Betrieb zu arbeiten. Auch Familienmitglieder des Betriebsinhabers dürfen in der Firma mitarbeiten, sofern sie mit diesem unter einem Dach leben. Persönliche Kontakte zu Kunden oder Lieferanten sind jedoch nicht erlaubt.

Bewegung im Freien: Gesundheitsschutz ist oberstes Gebot

Für die Bewegung im Freien wird in der Dringlichkeitsmaßnahme präzisiert, dass der Grundsatz "Schütze dich und andere" als wichtigstes Prinzip gilt. "Natürlich ist es für die physische und psychische Gesundheit wichtig, im Freien Luft zu schnappen. Allerdings ist dabei jede Nähe zu anderen Personen, mit denen man nicht unter einem Dach lebt, zu vermeiden", unterstreicht Kompatscher. Es gilt also weiterhin: Wer die eigene Wohnung verlässt, sollte allein unterwegs sein. Wie in der aktuellen Dringlichkeitsmaßnahme steht, dürfen beide Eltern die Kinder begleiten, sich allerdings sich nicht mit anderen Familien treffen. Bewegung und Sport sind - in einem Abstand von drei Metern von anderen Personen - erlaubt. Bei allen Bewegungen gilt: Man darf nur in der Nähe des eigenen Zuhauses unterwegs sein. Eine Vorgabe des Abstands in Metern von der eigenen Wohnung ist in der Dringlichkeitsmaßnahme nicht enthalten. Gemeinden können allerdings eine Vorgabe dazu machen. Spiel- und Freizeitaktivitäten sind weiterhin nicht erlaubt. Parks und Spielplätze bleiben geschlossen. Auf Bänken im Freien darf man sich nicht hinsetzen. Die Ordnungskräfte werden weiterhin kontrollieren, wobei das Hauptaugenmerk bei der Einhaltung der Regeln auf dem Schutz der Gesundheit liegt. 

VOX News Südtirol / ja