Es gibt zwar mit den Offenlegungs- und Taxonomie-Verordnungen (Verordnungen EU 2019/2088 und 2020/852) europäische Vorgaben zum Begriff nachhaltige Investments. Damit ist festgelegt, welche Offenlegungspflichten Kapitalverwaltungsgesellschaften auf Gesellschafts- und Produktebene berücksichtigen müssen. Diesbezügliche technische Normen müssen noch ausgearbeitet werden. Nicht vorgesehen ist wie die Anlagebedingungen eines Investmentvermögens ausgestaltet sein müssen.
Um ethische Investments, grüne Geldanlagen oder Öko-Fonds zu bewerten, haben sich die sogenannten ESG-Kriterien etabliert. ESG steht dabei für environmental, social, corporate governance, also für Umwelt, Soziales und Grundsätze der Unternehmensführung. Fondsgesellschaften und Banken verfolgen bei nachhaltigen Investments unterschiedliche Anlagestrategien: Entweder werden Bereiche – etwa Waffen, Alkohol, Pornografie, Kinderarbeit, schlechte Arbeits- und Umweltbedingungen, fossile Brennstoffe, Klima- und Wasserbelastung usw. ausgeschlossen (Ausschlussprinzip) oder Unternehmen, die innerhalb der Branchen in ökologischer Hinsicht die höchsten Standards setzen, werden ausgewählt (Best-In-Class-Ansatz). Einen Schritt weiter geht das sogenannte Impact Investing, das auf direkte ökologische und soziale Wirkung der Geldanlage, etwa durch Investition in Entwicklungsländern, abzielt.
Wo ESG draufsteht ist viel zu oft keine Nachhaltigkeit drin. Die, manchmal lahme, deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) geht nun gegen Greenwashing bei der Geldanlage vor. Wer nachhaltig investieren will, soll den Aussagen von Banken und Co. auch vertrauen können.
Diese drei Regeln sollen Nachhaltigkeit sicherstellen:
Verbraucherschutzvereinigungen verlangen, dass verbindliche Regeln festgelegt werden und Anlagen nur als nachhaltig bezeichnet werden, wenn sie einen messbaren Beitrag zu Nachhaltigkeitszielen leisten und mehr sind als reine Werbeversprechen.
So sollten AnlegerInnen bei einem ETF oder Fonds wissen, wie die enthaltenen Unternehmen die Treibhausgas-Emissionen reduzieren oder die Sozialstandards verbessern. Selbst immer mehr Finanzexperten aus der Branche sehen die derzeitigen fehlenden Vorgaben für nachhaltige Investments durchaus kritisch. Sie dienten oft der Gewinnmaximierung.
Wie generell in der Geldanlage gilt auch hier: Mehrere Informationsquellen und unabhängige Beratung sind der Schlüssel zu qualitativ guten und kostengünstigen Produkten. Dem Tipp des Bankberaters also nicht gleich folgen, zumal es in den Filialen wenig Expertise zu nachhaltigen Produkten gibt.
FAZIT: Für den Verbraucherschutzverein Robin ist nachhaltige Geldanlage ein ganzes Stück Arbeit. Zwar setzen die EU-Offenlegungs- und Taxonomie-Verordnungen Standards. Doch diese sind größtenteils Offenlegungspflichten der Kapitalverwaltungsgesellschaften, die die Bewertung von grünen Anlageprodukten durch die AnlegerInnen nicht gerade vereinfachen. Das Durchwühlen vieler Informationen ist für Kleinanleger eine Herausforderung.
Immer mehr Menschen wollen auch als Anleger/in und Sparer/in etwas zum Besseren verändern. Wer dies will, muss sich mit den Konzepten verantwortungsvollen Investierens befassen.