Die Wanderhändler erwähnen ein konkretes Beispiel für solch eine Absage: In einer Gemeinde im Vinschgau sei ohne vorankündigung und ohne jegliche Mitteilung der Jahrmarkt von Mitte September annulliert geworden. Ein Markt, der durchschnittlich 35 bis 40 Stände zählt. Am darauffolgenden Tag soll eine andere Gemeinde im Vinschgau dem Beispiel gefolgt sein.
Zur Erinnerung: Seit Juni werden Wochenmärkte mit bis zu 300 Ständen regelmäßig abgehalten, ohne jegliche Probleme. Derartige Entscheidungen wie am Vinschger Beispiel seien für die Wanderhändler nicht nachvollziehbar, und die Verwaltungen müssen wissen, dass sie mit solchen Entscheidungen einer gesamten Berufsgruppe enormen Schaden zufügen, denn heuer gilt mehr denn je: "Jeder Markttag zählt"
"Es sei allen bewusst, dass wir heuer nicht ein gewöhnliches Jahr erleben. Covid-19 begleitet uns ständig, in jeden unserer Entscheidungen", so die Wanderhänder im hds, "Gerade deshalb haben wir im Mai gemeinsame Regeln für die Märkte festgelegt, und dafür sind wir sehr dankbar."
Nun stellt sich den Standbetreibern die Frage: "Wofür? Warum hat man gemeinsam Regeln festgelegt, um sie dann doch nicht an zu wenden?"
Die Wanderhändler erwarten sich, dass die Entscheidungsträger in den Gemeinden unterscheiden können, was eine wirtschaftliche Tätigkeit ist und welche es nicht ist. Dass heuer kein "Wiesenfest" als Rahmenveranstaltung bei einem Jahrmarkt abgehalten werden kann, sei allen verständlich, so die Marktbetreiber. Der Markt hingegen ist eine rein wirtschaftliche Tätigkeit, und jeder Markttag, der am Ende des Jahres fehlt, bedeute ein zusätzliches Minus bei den bereits gebeutelten Einnahmen. Die Marktsaison 2020 ist zudem heuer sehr spät gestartet und wie andere Branchen leidet auch das Marktwesen.
"Aus diesen Gründen ist es unsere Pflicht, den Unternehmern alle Chancen zu bieten, um die bereits kritische Wirtschaftslage zu verbessern.", so die Wanderhändler im hds abschließend in ihrem Offenen Brief.