Dennoch sollte die Lotterie mit 1. Februar starten – aber die Händler/innen werden bis zum 1. April Zeit haben, um die Software der Registrierkassen anzupassen. Wie sich dies in der Praxis niederschlagen wird, bleibt daher abzuwarten.
Dieser Kodex ist unschwer erhältlich: auf https://servizi.lotteriadegliscontrini.gov.it/codicelotteria (oben rechts kann die Option "Deutsch" gewählt werden) kann man seit 1. Dezember 2020 unter Eingabe der eigenen Steuernummer diesen Kodex generieren. Diesen muss man dann, in Papierform oder als Bild auf dem Smartphone, mit sich führen, und vor dem Bezahlvorgang vorweisen.
Für die Lotterie werden alle bargeldlosen Zahlungen gelten, also Bankomat, Kreditkarten oder auch über Apps wie Satispay. Gemischte Zahlungen (bar und bargeldlos) sind nicht zulässig, und auch die Zahlungen mit Essenstickets zählen nicht.
Ebenso sind Online-Käufe, Käufe gegen Rechnung und Ausgaben, für die ein Steuerabzug gewährt wird und für welche man daher die eigene Steuernummer angibt von der Lotterie ausgeschlossen.
Sollte die Lotterie wie angekündigt am 1. Februar starten, gibt es die erste wöchentliche Auslosung am 12. März 2021.
Und dies sind die Preise die für die Verbraucher/innen und Händler/innen vorgesehen sind:
Die Preise sind steuerfrei.
Die Zoll-Agentur teilt den Gewinn per PEC-Mail oder per Einschreiben mit, und innerhalb von 90 Tagen erfolgt die Auszahlung per Überweisung oder Zirkularscheck. Auf dem Portal der Kassenbonlotterie wird nach dem offiziellen Start ein "persönlicher Bereich" verfügbar sein, zu welchem man sich mit SPID oder Fisconline/Entratel oder CNS einloggen kann, und ebenfalls überprüfen kann, ob man gewonnen hat.
Den Verbraucher/innen soll die Möglichkeit gegeben werden, Händler zu melden, welche sich gegen die Lotterie sperren, in dem sie z.B. den Lotteriekodex nicht annehmen (vgl. G. 232/2016, Art. 1, Abs. 540). Ohne die Übermittlung des Lotteriekodex können Verbraucher/nnen nämlich nicht an der Lotterie teilnehmen. Die Möglichkeit dieser Meldungen sollte, falls keine weiteren Verschiebungen erfolgen, ab 1. März 2021 gegeben sein.