Eine Rückkehr zum Normalbetrieb kann es an dem zur Landesabteilung Denkmalpflege gehörenden Südtiroler Landesarchiv derzeit nicht geben, doch ab Dienstag, den 19. Mai 2020, wird wieder ein begrenzter Parteienverkehr möglich sein.
Dabei ist ein persönlicher Archivbesuch zu den Öffnungszeiten (Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30–16 Uhr, Donnerstag 8.30–17.30 Uhr) allerdings nur in dringenden, unaufschiebbaren Fällen (etwa bei rechtlichen oder bautechnischen Fristen) möglich. Eine telefonische Anmeldung unter der Nummer 0471 411940 ist notwendig, es müssen bei der Anmeldung auch bereits die einzusehenden Archivmaterialien vorbestellt werden.
Persönliche Archivbesuche sind zeitlich auf 60 Minuten begrenzt, die im Lesesaal vorgelegten Stücke können dabei frei durchfotografiert werden.
Toiletten, Infopoints und die Dienstbibliothek können nicht genutzt werden. Außerdem gilt die Abstandsregelung (2 Meter), Handdesinfektions-, Handschuh- und Mundnasenschutzpflicht (Schutzmasken und Einweghandschuhe sind mitzubringen) sind beim Archivbesuch selbstverständlich zu beachten.
Wie bisher übernehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesarchivs im Rahmen des Möglichen gezielte telefonische oder schriftliche Anfragen.
Das Landesarchiv verweist auch auf bestehende Online-Angebote wie Grundsteuerkataster, Verfachbuchindices und das Bildarchiv über die Webseiten des Landes Südtirol zu Kunst und Kultur unter Landesarchiv: www.provinz.bz.it/kunst-kultur/landesarchiv/default.asp. Personengeschichtliche Recherchen in den Kirchenbüchern sind derzeit nur über das amerikanische Online-Portal: www.familysearch.org/de/ möglich.