GIS-Besteuerung

Land verschiebt Einreichfrist

Die neuen Bedingungen zur Einreichung der Ersatzerklärung für eine besondere GIS-Besteuerung von Unternehmen wurden nun bestimmt: Die Frist wurde auf den 31. Jänner verlegt.

Claudio Zago, Präsident der Kammer Bozen, zeigt sich zufrieden über die Entscheidung, die Frist zu verschieben.

Die GIS sollte nämlich für Unternehmen anhand des diesjährigen Umsatzrückganges angepasst werden. Der Beschluss wurde von der Autonomen Provinz Bozen im Artikel 19 des Landesgesetzes 1/2021 integriert, nachdem die Kammer der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Bozen gemeinsam mit der Südtiroler Gemeindenverband Genossenschaft eine entsprechende Anfrage eingereicht hatte. Diese Hilfe soll besonders Unternehmen zugutekommen, die mit der Fälligkeit am 16. Dezember Schwierigkeiten hatten. Die erste Zahlung, die sich auf das erste Semester bezieht, war am 16. Juni 2020 fällig.

Seit 2014 erhebt das Land die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) für alle sich auf Landesterritorium befindlichen Immobilien als Ersatz für die staatlichen IMU und TASI.

"Wir sind mit dieser Entscheidung sehr zufrieden", betont Claudio Zago, Präsident der Kammer Bozen. "Sie kommt sowohl dem Steuerzahler als auch uns als Berufsgruppe zugute. Täglich zielt unsere Arbeit darauf ab, Fälligkeiten einzuhalten und unseren Kunden einen umfangreichen Service zu bieten. In Zeiten wie diesen ist jede Maßnahme willkommen, die die Wirtschaft etwas aufatmen lässt."

VOX News Südtirol / nb