HGV-Präsident Manfred Pinzger

"Habe Tourismusminister Garavaglia auf Folgen für den Tourismus hingewiesen"

Gedrückte Stimmung wegen der Kürzung der Gültigkeit der EU-COVID-Impfzertifikate auch beim HGV. Der betreffende Meraner Betrieb, welcher am vergangenen Samstag einen Auslandssüdtiroler aufgrund seines nur in Italien nicht mehr gültigen Impfzertifikates aus dem Laden geworfen hat, ist zwar nicht Mitglied des HGV, dennoch hat der HGV bereits mitgeteilt, dass zahlreiche Urlauber aufgrund der neuen Regelung verunsichert seien und auch die Mitgliedsbetriebe des HGV deswegen etliche Stornierungen erhielten. VOX NEWS Südtirol hat HGV-Präsident Manfred Pinzger um Stellungnahme zum Vorfall in Meran und ganz grundsätzlich dem Alleingang Italiens bei der Anerkennung der Gültigkeitsdauer der EU-COVID-Impfzertifikate gebeten. Was er auf unsere Fragen geantwortet hat, erfahren Sie hier.  

Manfred Pinzger, Präsident des HGV, nimmt zum Vorfall in Meran mit einem als "abgelaufenen" eingestuften EU-Impfzertifikates Stellung. Bild: VNS/Wikipedia

VOX NEWS Südtirol: Herr Pinzger, der digitale EU-COVID-Impfpass wurde von der EU am 01.07.2021 eingeführt. Entsprechend sind alle Impfzertifikate der EU, welche am 1. Juli 2021 vergeben wurden, in Italien (und nur in Italien) mit 1. Februar 2022 verfallen. Die Verordnung des LH für Personen aus einem ausländischen Staat mit der Ausnahmeregelung unter Punkt 10 (in Italien verfallenes Impfzertifikat + gültiger negativer Antigen/PCR-Test = 2G) wurde am 04.02.2022 erlassen. Ist dem HGV bekannt, wie viele Gäste aus einem ausländischem Staat mit Aufenthalt in Südtirol zwischen dem 1. Februar und dem 4. Februar Probleme mit dem in und nur in Italien verfallenen Impfzertifikat hatten?

Manfred Pinzger: "Dass mit 1. Februar das Impf- und Genesenenzertifikat zur Inanspruchnahme diverser Dienstleistungen in Italien nicht mehr als sechs Monate alt sein darf, haben unsere Mitglieder schon seit Bekanntwerden dieser Maßnahme anfragenden Gästen mitgeteilt. Wir verhehlen aber nicht, dass diese Bestimmungen zu weiteren Unsicherheiten und auch Stornierungen unserer Gäste geführt hat. Wie viele Gäste zwischen 1. und 4. Februar damit genau Probleme hatten, das entzieht sich unserer Kenntnis."   

VNS: Überhaupt, wie viele Beschwerden und Buchungsabsagen sind dem HGV in Zusammenhang mit der nur in Italien vorgenommenen Reduzierung der Gültigkeit des EU-COVID-Impfzertifikates von 9 auf 6 Monate bekannt?

Manfred Pinzger: "Das lässt sich leider nicht genau beziffern. Fakt ist aber, dass der Informationsbedarf in den Rezeptionen unserer Betriebe enorm war und weiterhin ist."

VNS: Wie das Beispiel des Auslandssüdtirolers zeigt, über welche unsere Redaktion berichtet hat, waren noch am 5. Februar Bedienstete in Südtiroler Unternehmen nicht ausreichend über die Ausnahmeregelung für "Personen aus einem ausländischen Staat" informiert. Wie und auf welche Weise hat der HGV seine Mitglieder über die Ausnahmeregelung informiert und auf welche Weise informieren die Mitglieder des HGV wiederum ihre Angestellten?

Manfred Pinzger: "Als HGV haben wir umgehend unsere Mitglieder über sämtliche Bestimmungen bezüglich Gültigkeitsdauer des Green Pass ausführlich via Newsletter informiert, und dies wiederholt. Auch die IDM Südtirol hat diese Information kompakt aufgearbeitet sämtlichen Tourismusvereinen kommuniziert."  

VNS: Der römische Rechtsanwalt Alessandro Fusillo vom "Movimento Liberatorio", einer Bewegung, die Rechtshilfe bei auferlegten Strafen gegen Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen anbietet, kritisiert, dass nicht qualifizierte und vom Staat autorisierte Personen (Personen ohne die Qualifikation als "agenti di pubblica sicurezza" - A.d.R.: "Agenten der Öffentlichen Sicherheit") persönliche und sensible Daten bei ihren Kontrollen erheben. Was sagt die Rechtsabteilung des HGV dazu?

Manfred Pinzger: "Als HGV konzentrieren wir uns darauf, unsere Mitglieder so zu informieren, dass sie korrekt die vom Gesetzgeber erlassenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie umsetzen, um bei eventuellen Kontrollen keine Strafbescheide zu erhalten."  

VNS: Herr Pinzger, in diesem Zusammenhang folgender Hintergrund: Die Bedienungskräfte in der Bäckerei-Cafeteria hatten am 5. Februar überhaupt keine Kenntnis über die Ausnahmeregelung für "Personen aus einem ausländischen Staat". Dieser Umstand ist angesichts der unzähligen Kontrollen in allen Betrieben Land auf Land ab mehr als beunruhigend. Abseits der mangelnden Qualifikation, welche diese Angestellten in den Südtiroler Unternehmen für "Personenkontrollen" haben, wird die Situation durch die Tatsache verschärft, dass die auf den Handys der Mitarbeiter installierten Kontroll-Apps grundsätzlich und generell EU-Covid-Impfzertifikate nach abgelaufenen 6 Monaten als "ungültig" erkennen und ausweisen. Dies, obwohl diese Zertifikate sehr wohl noch (außerhalb von Italien) weitere 3 Monate Gültigkeit haben. Gibt es wenigsten Möglichkeiten die entsprechenden Kontroll-Apps so zu programmieren, dass ausländische EU-Impfzertifikate als solche erkannt werden und den kontrollierenden Kellnern, Kellnerinnen, Barmännern und Barfrauen, Rezeptionisten, Verkäuferinnen und Verkäufern nicht ein "ungültiges" Impfzertifikat signalisieren, sondern den Zusatz der Notwendigkeit der Vorlage eines gültigen negativen Antigen-/PCR-Testes?  

Manfred Pinzger: "Für die entsprechenden Kontroll-Apps sind andere Stellen verantwortlich. Grundsätzlich hätte sich der HGV aber schon gewünscht, dass Italien die Gültigkeitsdauer des Green Pass für die Nutzung diverser Dienstleistungen den EU-weit üblichen Regelungen angleicht. Das geschah leider nicht. Das müssen wir nun zur Kenntnis nehmen. Ich habe jedoch im Vorfeld dagegen auf allen Ebenen interveniert und auch Tourismusminister Garavaglia bei seinem Besuch am Kronplatz auf die Folgen dieser Bestimmungen für den Tourismus hingewiesen. Mit dem zusätzlich zum Impfzertifikat vorzulegenden negativen Corona-Test ist zumindest eine Möglichkeit geschaffen worden, dass der ausländische Besucher all jene Dienstleistungen nutzen kann, für welche es den 2G-Nachweis braucht."

VNS: Als ehemaliger Senator kennen Sie die Verhältnisse in Rom. Hatte die Autonome Provinz Bozen - Südtirol - angesichts der Kenntnis mit der Übernahme der staatlichen Verordnung wissentlich eine Vorschrift der EU-Kommission zu verletzen – in der Tat keine andere Wahl, als eben die EU-vorschriftswidrige Vorgabe aus Rom zu übernehmen?  

Manfred Pinzger: "Landeshauptmann Arno Kompatscher hat vor längerer Zeit klar mitgeteilt, dass es eigene Corona-Regelungen abweichend von der zentralen Regelung in Südtirol nicht mehr geben wird. Von daher war es für den HGV klar, dass er bezüglich Regelung Gültigkeitsdauer Impfzertifikat für ausländische Besucher von der staatlichen Regelung nicht abweichen wird. Es bleibt nun abzuwarten, wie es in dieser Sache weitergeht."

VNS: Herr Pinzger, danke fürs Gespräch.

VOX News Südtirol / ts