"Die Landschaft und die Artenvielfalt unseres Landes sind ernsthaft bedroht. Zu oft werden wertvolle Lebensräume durch Nachlässigkeit und aufgrund von Unkenntnis des Naturschutzgesetztes zerstört. Beispielsweise in intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen oder innerhalb anderer Landschaftseinheiten wie Wald und Alpinen Rasen", so die Grüne Fraktion einleitend.
Leider führe die Zerstörung dieser Habitate zum Verlust einer großen Anzahl von Tier- und Pflanzenarten. In Südtirol seien momentan 40% der Tierarten und 30% der Pflanzenarten gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht.
"Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir das Naturschutzgesetz (Landesgesetz 6/2010), das sich bisher als unzureichend erwiesen hat, effektiver machen", erklärt Erstunterzeichner Hanspeter Staffler. Der Gesetzentwurf verbiete alle geringfügigen Eingriffe in geschützte Biotope, Habitate geschützter Pflanzen- und Tierarten oder Habitate von jenen Arten, die sich auf der Roten Liste befinden. Der Vorschlag ziele auch darauf ab, Nasslebensräume und Moore in Weidegebieten besser zu schützen, die durch den Viehtritt von Weidetieren Schaden ausgesetzt seien.
Noch nie sei so viel über die Bedeutung von Umwelt und Natur gesprochen worden wie heute. Auch das Parlament diskutiere gerade darüber, den Umweltschutz für künftige Generationen in der Verfassung zu verankern. "Lassen wir den Worten Taten folgen!", so die Grüne Fraktion abschließend.