Vorgesehen war, für diese Beherbergungsformen die GIS von derzeit 0,2 Prozent auf 0,56 Prozent zu erhöhen und somit mit den gastgewerblichen Beherbergungsbetrieben gleichzustellen.
"Eine Steuererhöhung ist in dieser Zeit niemandem erklärbar. Allerdings fordert der HGV gleiches Recht für alle und somit auch die Reduzierung der Gemeindeimmobiliensteuer für die gastgewerblichen Beherbergungsbetriebe und Gastronomiebetriebe", sagt HGV-Präsident Pinzger. Gleiche Tätigkeiten müssen gleichbehandelt werden, heißt es abschließend in der Presseaussendung des HGV.