Die Vertragsstaaten sind rechtlich dazu verpflichtet, das Recht auf Nahrung zu garantieren und die entsprechenden Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. Die Staaten dürfen Menschen nicht ihres Zugangs zu Nahrung berauben. Sie müssen den Zugang zu Nahrung vor Übergriffen Dritter durch gesetzliche oder polizeiliche Maßnahmen schützen. Nicht zuletzt müssen die Staaten den Menschen den Zugang zu Ressourcen und Mitteln zur Sicherung ihres Lebensunterhalts erleichtern und Nahrung zur Verfügung stellen, wenn Menschen aufgrund von Naturkatastrophen, Krisen oder Konflikten nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen. Wenn der betroffene Staat dazu nicht imstande ist, ist internationale Hilfe vonnöten.
„828 Millionen Menschen hungern weltweit, mehr als drei Milliarden Menschen können sich eine ausgewogene Ernährung nicht leisten: in Bezug auf das Recht auf Nahrung besteht eine Riesenkluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit“, resümiert Silke Raffeiner, die Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Südtirol. Dr. Lucio Lucchin, der Initiator des Projekts „RI-NUTRI“ und vormals Primar des Dienstes für Diätetik und klinische Ernährung im Krankenhaus Bozen, unterstreicht: „Unsere derzeitige Ernährung ist nicht nachhaltig. Es ist dringend notwendig, die globalen Ernährungssysteme zu überdenken. Deshalb macht das Projekt RI-NUTRI auf diese Probleme und Themen aufmerksam.“
Eine Übersicht über die aktuellen Veranstaltungen im Rahmen des Projekts RI-NUTRI (Vorträge in italienischer Sprache) ist auf der Internetseite https://www.upad.it/ri-nutri/ zu finden.