Nachfolgend gibt die Verbraucherzentrale Südtirol einen generellen Überblick über die Steuern, die beim Kauf der Erstwohnung anfallen.
STEUERN FÜR DEN KAUF DER GEFÖRDERTEN ERSTWOHNUNG | ||
VERKÄUFER: | ANFALLENDE STEUERN: | |
PRIVAT - GEWERBLICH (mehrwertsteuerfreier Verkauf) | REGISTER- HYPOTHEKEN- KATASTERSTEUER | 2% (Mindestwert 1000 Euro) 50 Euro 50 Euro |
GEWERBLICH (mehrwertsteuerpflichtiger Verkauf) | MWST. REGISTER- HYPOTHEKEN- KATASTERSTEUER | 4% 200 Euro 200 Euro 200 Euro |
Im Vergleich dazu zeigen wir nun auch die Steuern auf, welche beim Kauf einer nicht geförderten Erstwohnung entstehen.
STEUERN FÜR DEN KAUF DER ERSTWOHNUNG, OHNE VORTEILE DER FÖRDERUNG | ||
VERKÄUFER: | ANFALLENDE STEUERN: | |
PRIVAT - GEWERBLICH (mehrwertsteuerfreier Verkauf) | REGISTER- HYPOTHEKEN- KATASTERSTEUER | 9% 50 Euro 50 Euro |
GEWERBLICH (mehrwertsteuerpflichtiger Verkauf) | MWST.
REGISTER- HYPOTHEKEN- KATASTERSTEUER | 10% (22% für Immobilien der Kategorie A/1, A/8 und A/9) 200 Euro 200 Euro 200 Euro |
Hier kann man deutlich erkennen, wie sich die Prozentsätze der Registersteuer und der Mehrwertsteuer drastisch ändern, wenn der Kauf mit oder ohne Steuerbegünstigungen erfolgt.
Die Verbraucherzentrale Südtirol möchte daran erinnern, welche die unverzichtbaren Voraussetzungen sind, um die Begünstigungen für die Erstwohnung in Anspruch nehmen zu können:
Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, verliert der Käufer den Anspruch auf die Steuerbegünstigungen für die Erstwohnung und somit auch das Recht auf eine ermäßigte Register- oder Mehrwertsteuer. In diesen Fällen wird er vom Finanzamt aufgefordert, die Steuerdifferenz - einschließlich Strafe und Zinsen - nachzuzahlen.
Zur Lösung dieses Problems hat die Regierung am 6. April 2020, nach einer langen Sitzung des Ministerrats, das "Liquiditätsdekret" erlassen. Dieses Dekret sieht vor, dass die Fristen für die Gewährung der steuerlichen Erstwohnungsförderung im Zeitraum vom 23. Februar 2020 und bis zum 31. Dezember 2020 still stehen und erst nach Ablauf dieser Aussetzung wieder in Kraft treten werden.
Für weitere Fragen steht Frau Dr. Daniela Magi, Beraterin der Verbraucherzentrale Südtirol, zur Verfügung. Sie erreichen sie telefonisch unter der Nr. 0471-975597 oder per E-Mail unter info@centroconsumatori.it, info@verbraucherzentrale.it.