"Wir begrüßen den Einsatz der Regierung Draghi, die bisherigen Hindernisse bei der Auszahlung der nicht rückzahlbaren Beiträge aus dem Weg zu räumen. Nun haben auch Freiberufler Anspruch darauf, der Ateco-Code stellt kein Kriterium mehr dar und auch die in Berufsverbänden organisierten Gruppen haben nun anders als 2020 Anspruch auf Hilfen. Positiv ist zudem die entschiedene Entbürokratisierung bei der Anwendung des 'Decreto Sostegni' hervorzuheben", sagt Claudio Zago, Präsident der Kammer Bozen. "Das Problem der Höhe der zugewiesenen Beiträge bleibt jedoch bestehen. Wir sind der Meinung, dass sie nicht hoch genug für jene Berufsgruppen sind, die besonders hart von der Pandemie getroffen wurden. Außerdem müssen neben dem Umsatzverlust auch andere Kriterien in Betracht gezogen werden, z. B. wiederkehrende Fixkosten, die auch subventioniert werden sollten."
Weitere Vorschläge betreffen den Umgang mit Briefkastenfirmen und Verlustunternehmen sowie eine höhere Steuergerechtigkeit. Für die Wirtschaftsprüfer ist es weiters notwendig, auf die durch Artikel 27 des Gesetzesdekrets vom 28. Oktober 2020 festgelegte Durchführung von Steuerverfahren einzugehen: Die Steuerkommissionen wendet nämlich die darin bestimmte Möglichkeit öffentlicher Anhörungen per Videokonferenz noch immer nicht ausreichend an.