Begünstigter Hebesatz der Mehrwertsteuer

Fahrzeuge für Menschen mit Behinderung: Abnahme wieder möglich

Für behindertengerecht umgebaute Fahrzeuge ist wieder die Abnahme möglich. Dafür hat sich das Kfz-Amt eingesetzt. Aus Rom gibt es grünes Licht. Dies sei eine Hilfe für Betroffene, sagt Landesrat Alfreider.

Für noch nicht zugelassene behindertengerecht umgebaute Fahrzeuge ist nun wieder die Abnahme möglich. Der Dienst des Kfz-Amts ermöglicht es, den begünstigten Hebesatz der Mehrwertsteuer (vier Prozent) anzuwenden.

Die Abnahmen von noch nicht zugelassenen und mit Adaptierungen behindertengerecht umgebauten Fahrzeugen gemäß Artikel 75 der Straßenverkehrsordnung sind nun wieder möglich. "Damit können wir Menschen, die im Leben bereits einige Schwierigkeiten meistern müssen, eine Erleichterung bieten", sagt Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider. Aufgrund der Bestrebungen des Kraftfahrzeugamts des Landes und der Entscheidung der Generaldirektion der Motorisierungsbehörde in Rom, wie von Direktor Pasquale D’Anzi mitgeteilt, ist dieser Dienst jetzt wieder möglich.

"Es handelt sich um einen zusätzlichen Dienst, den wir den Menschen mit Beeinträchtigung im KFZ-Amt anbieten können", sagt Amtsdirektor Markus Kolhaupt. "Dieser Dienst ermöglicht die einfache Anwendung des begünstigten Hebesatzes der Mehrwertsteuer in der Höhe von vier Prozent auf zu diesem Zwecke umgebauten Fahrzeugen", erklärt Kolhaupt.

VOX News Südtirol / ja