Die Zinsklausel der variabel verzinsten Darlehen legt genau fest, wie der Zinssatz zustande kommt, also welcher Parameter als Grundlage dient, ob und wie dieser aufgerundet wird, und welcher Spread auf diesen Wert noch aufgeschlagen wird. Des weiteren ist in der Zinsklausel festgeschrieben, wann die Anpassungen vorgenommen werden, und welcher Stichtag des Parameters ausschlaggebend ist.
Das liest sich dann z.B.: "Der Zinssatz entspricht dem EURIBOR 6 Monate (365), aufgerundet auf den nächsten Zehntelpunkt und erhöht um "..." Punkte, und entspricht somit derzeit "...%" nominal pro Jahr (EURIBOR 6 Monate/365 - Wertstellung 01.07.2022 - entspricht 0,238% und gilt für den laufenden Sechsmonatszeitraum).
Die Anpassung des Zinssatzes erfolgt halbjährlich auf der Grundlage des 6-Monats-EURIBOR (365) mit Wertstellung am ersten Bankarbeitstag der Monate Januar und Juli eines jeden Jahres, wie in der Wirtschafts- und Finanzzeitung "Il Sole 24 ore" veröffentlicht, mit Gültigkeit für den betreffenden Sechsmonatszeitraum usw."
Über einen Rechner (z.B. https://www.zinsen-berechnen.de/kreditrechner.php) kann man dann nachrechnen, wie sich diese Zinssatzänderung auf die jeweils zu zahlende Rate auswirken wird.
Bereits laufende, fix verzinste Darlehen sind von der Änderung nicht betroffen, hier ändert sich nichts. Bei Mischformen gilt es ebenfalls, die Zinsklausel zu kontrollieren.
Erfahrungsgemäß dauert es länger, bis die Wirkungen einer Zinssatzerhöhung bei den Sparer:innen ankommen. Langfristig werden auch hier die Zinsen steigen, jedoch scheint klar, dass diese weit hinter der aktuellen Inflation zurückbleiben werden.