Einen entsprechenden Gesetzentwurf habe der Senat in erster Lesung genehmigt. Peterlini habe bereits im fernen Jahr 1986 das Südtiroler Tierschutzgesetz durchgesetzt, das erste dieser Art in Italien, das weit über die Grenzen Anerkennung gefunden hatte. Während seiner Amtszeit in Rom habe er einen Gesetzentwurf (Nr. 23/2008) eingebracht, um Umwelt und Tierschutz auch in der Verfassung zu verankern. "Leider dauerte es so lange", bedauert Peterlini in einer Pressemitteilung und freut sich gleichzeitig darüber, "dass der Senat nun endlich einen ähnlichen Passus genehmigte". Die neue Bestimmung (die im Art 9 der Verfassung eingebaut werden soll) laute nun folgendermaßen: "Sie (die Republik) schützt die Umwelt, die biologische Vielfalt und die Ökosysteme, auch im Interesse zukünftiger Generationen. Das Gesetz des Staates regelt die Arten und Formen des Tierschutzes."
Der Tierschutz solle also mit Staatsgesetz geregelt werden. "Es wäre besser gewesen" – so Peterlini –, "wenn auch der Tierschutz als Verpflichtung der Republik und nicht nur des Staates verankert worden wäre". Der Unterschied bestehe darin, dass die Republik neben dem Staat auch die Gemeinden, Großstädte, Provinzen und Regionen umfasse (Art. 114 Verf.), die alle ihren Beitrag leisten sollten. Die Beschränkung auf den Staat entbinde sie nicht nur von deren Verantwortung, sondern mache den Staat allein dafür zuständig. Eine Sonderbestimmung solle allerdings die Zuständigkeiten der autonomen Regionen und Provinzen wahren. "Insgesamt ein tragbarer Kompromiss", kommentiert Peterlini. Abschließend dankt Peterlini allen Kolleginnen und Kollegen im Senat, die sich für den Tierschutz und die Umwelt einsetzen, besonders der Präsidentin der Autonomiegruppe, Senatorin Julia Unterberger.