"Nach den Erfahrungen der letzten Monate mit neuen Online-Werkzeugen und Arbeitsformen wird die Bedeutung des Co-Working gerade auch im ländlichen Raum immer deutlicher", sagt Andreas Schatzer, der Präsident der Plattform Land. Und die Landtagsabgeordnete Jasmin Ladurner betont: "Auch hochqualifizierte Menschen, darunter insbesondere auch junge Frauen bzw. Familien haben hierdurch bessere Chancen vor Ort ihrer Tätigkeit nachzugehen. Zudem trägt die Reduktion des Pendlerverkehrs zur Nachhaltigkeit bei."
Co-Working-Räume ermöglichen das flexible Arbeiten in Gemeinschaftsbüros, seien oftmals Ausgangspunkt für innovative Geschäftsideen und förderten den Austausch untereinander im Gegensatz zum Homeoffice. Die Einrichtung von Co-Working-Räumen schaffe und erhalte Arbeitsplätze gerade in der Peripherie und setze Impulse in der Umgebung, welche diese attraktiver machen würden, ist die Plattform Land überzeugt.
"Bereits im Februar 2020 verabschiedete der Südtiroler Landtag einen Grundsatzbeschluss zum Co-Working. Die Plattform Land hat sich in der Zwischenzeit mit weiteren Akteuren, wie der Startbase in Bruneck oder der BASIS in Schlanders, ausgetauscht und auch international die gestiegene Nachfrage nach neue Arbeitsformen wie dem Co-Working beobachtet. Nicht zuletzt gibt es aktuell in mehreren Südtiroler Gemeinden, davon eine im Rahmen einer INTERREG Kooperation mit der Plattform Land, Pläne bzw. erste Schritte einen Co-Working-Raum einzurichten. Allerdings sind diese Kosten nicht allein von der Gemeinde bzw. den Betreibern zu stemmen", erläutert Plattform Land an.
„Für Co-Working-Räume eignen sich besonders leerstehende Gebäude, die derzeit von der Plattform Land im Rahmen des Leerstandsmanagements erhoben werden. Dadurch werden Leerstände wieder einer sinnvollen Nutzung zugeführt", unterstreicht Ulrich Höllrigl, Geschäftsführer der Plattform Land. Hierbei bedürfe es einer konkreten Finanzierung. Die Plattform Land habe einen Finanzierungsplan ausgearbeitet, heißt es: Kernpunkt sei dabei ein Führungskostenzuschuss von 50 Prozent in den ersten Jahren sowie die Ausstattung mit schnellem Internet durch das Land für Co-Working-Räume. Eventuelle räumliche Adaptierungen bei einem Leerstand können durch die Gemeinden erfolgen. Diese Finanzierung soll auch für Co-Working-Räume beim Co-Workation (eine Kombination von Co-Working und Urlaubsangeboten) sowohl für öffentliche wie private Betreiber gelten. Voraussetzung für die Förderung ist der Zugang für alle Interessierten aus der Bürgerschaft.
"Die Plattform Land steht zudem gerne als Ansprechpartner für interessierte Gemeinden aus dem ländlichen Raum zur Verfügung, die einen solchen Co-Working-Raum einrichten wollen", sagt Höllrigl. Nun liegt es an der Landespolitik, den Schritt von der grundsätzlichen zur konkreten Unterstützung zu gehen.