In den letzten 1,5 Jahren sind die Baukosten explodiert. Extrem verstärkt hat die Situation der militärische Konflikt in der Ukraine, die Sanktionen gegen Russland und die Energiekrise. So kam ein erheblicher Anteil der Baustoffe aus der Ukraine, Russland und Belarus. Der vermehrte Zusammenbruch von Lieferketten, die steigende Rohstoff- und Materialknappheit treiben die Preise weiter an. So sind laut Schätzungen der italienischen Vereinigung der Bauunternehmer ANCE (Associazione Nazionale Costruttori Edili) die Baukosten in den Sommermonaten aufgrund der Energiekrise um etwa 35 Prozent angestiegen. Dies nicht nur wegen der Teuerung der Stromkosten auf der Baustelle sondern vor allem, weil die Explosion der Energiepreise zu massiven Teuerungen bei vielen Baumaterialien geführt hat, wie zum Beispiel Stahl und PVC-Kunststoffe. Aus diesem Grund empfiehlt der Meraner Versicherungsdienstleister GEST Broker allen Inhabern einer Feuer- bzw. Sachversicherung ihre Versicherungspolizzen überprüfen zu lassen.
Hier sei dann eine Anpassung der Neubau-Versicherungssumme für Gebäude sowie die Anpassung der Neu-Anschaffungskosten für den Inhalt unerlässlich, so das Meraner Versicherungsbüro in einer Aussendung. Ohne Anpassung der Versicherungssummen bei Feuer- bzw. Sachversicherungen bestehe im Schadensfall ein erhebliches Risiko der Unterversicherung, so GEST Broker. Ein Risiko, dass sehr real sei, denn durch die explodierenden Baukosten seien die meisten Versicherten (private Wohnhäuserbesitzer, Kondominien sowie Hotels, Gast- und andere Gewerbebetriebe) in Südtirol plötzlich unterversichert. Dabei sei es so, dass Versicherte erst von der Unterversicherung erfahren, wenn ein Schadensfall bereits passiert sei. Auch weist GEST Broker darauf hin, dass eine Unterversicherung bei allen Sachschäden zur Anwendung kommen würde und nicht nur bei Großschäden, wie vielfach von den Versicherten fälschlicherweise angenommen.
In der Aussendung erklärt der Meraner Versicherungsvermittler auch warum es zu einer Unterversicherung kommt:
"Beim Großteil der bestehenden Versicherungsverträge bei Feuer- bzw. Sachversicherungen ist die Grundlage einer Versicherungssumme der Neuwert des versicherten Gebäudes und dessen Inhaltes. Ist ein Gebäude oder sind Teile davon zum Beispiel durch Brand/Rauch/Löschwasser beschädigt, wird der entstandene Schaden zum sogenannten Neuwertpreis vergütet", erklärt Georg Theiner, Geschäftsführer von GEST Broker. "Falls die Versicherungssumme nicht dem Neubauwert des gesamten Gebäudes oder den Neuanschaffungskosten des gesamten Inhalts entspricht, übernimmt die Versicherung die Kosten für den Wiederaufbau/Wiederankauf nur im Verhältnis zwischen der Versicherungssumme und den effektiven Neubau/Neuanschaffungskosten", so Theiner weiters. Insbesondere weist Theiner darauf hin, dass dies auch für kleinere Schadensfälle gelte, welche entsprechend der Verhältnisregel nur teilweise von der Versicherung entschädigt würden, wenn die Versicherungssummen nicht dem Neuwert entsprechen.
Der Meraner Versicherungsexperte erklärt, dass aufgrund der gestiegenen Baukosten- und Handwerkerpreise von 30 % bis 40 %, die Versicherungssummen aller (!) Feuer- bzw. Sachversicherungsverträge einer Anpassung der Neuwert-Versicherungssummen bedürfen, um im Ernstfall eine für den Versicherten existenzbedrohende Unterversicherung zu vermeiden. Aufgrund des in Südtirol üblichen Einsatzes hochwertiger Baumaterialien und bei größeren Gebäuden (private Wohnhäuserbesitzer, Kondominien sowie Hotels, Gast- und andere Gewerbebetriebe) ausgelegten technischen Großanlagen/Installationen, seien gerade diese Versicherten im Ernst- bzw. Schadensfall besonders von den hohen Baukosten betroffen, so Theiner in der Aussendung.
Entsprechend, so Theiner, besteht ohne Anpassung der Versicherungssumme bei einem Schadensfall (egal ob Teil- oder Großschaden) eine um 30 % bis 40 % große Versicherungslücke.
Folgendes Beispiel zur besseren Veranschaulichung:
Der Schaden beträgt 500.000 Euro, bei einer unzureichenden Versicherungssumme (Unterversicherung) von 30 % beträgt die Vergütung der Versicherung 350.000 Euro. Fazit: Ohne Anpassung der Versicherungssumme muss der betroffene Versicherte im Schadensfall für 150.000 Euro Schäden selbst aufkommen.
Abschließend gibt das Meraner Versicherungsbüro GEST Broker daher an alle Inhaber einer Feuer- und Sachversicherung die Empfehlung ab nicht abzuwarten, bis ein Schadensfall eintritt, sondern rät jetzt bei dem jeweiligen Versicherungsdienstleister des Versicherten die Versicherungssummen der Feuer- bzw. Sachversicherung anzupassen.
Ist die Versicherungssumme kleiner als der Versicherungswert, so spricht man von einer "Unterversicherung". Die "Unterversicherung" hat zur Folge, dass im Schadensfall die Entschädigung der Versicherung nur anteilig vergütet wird. Die Formel für die Entschädigung lautet: Entschädigungsleistung = Schaden x Versicherungssumme / Versicherungswert.
Um Entschädigungslücken im Schadensfall zu verhindern, muss als Versicherungssumme der korrekte Neuwert (= Neubaukosten bei Gebäuden + Neu-Ankaufskosten bei Inhalt) versichert sein.