Der ASGB-Chef Tony Tschenett stellt sich das Prozedere in einer Presseaussendung folgendermaßen vor: "Die Ansuchenden sollten mit dem Nachweis ihrer Arbeitslosigkeit bzw. des Lohnausgleichs und zwei Lohnzetteln – einer vor der Coronapandemie und ein aktueller – beim zuständigen Amt (ASWE) unbürokratisch und schnell einen angemessenen Kinderzuschlag erhalten. Ich will mich auf Zahlen nicht festlegen, die sollten gemeinsam mit den politischen Verantwortungsträgern verhandelt werden, der Zuschlag sollte aber spürbar sein und die Familien entlasten. Der Zuschlag sollte ohne weitere Ansuchen solange ausbezahlt werden, bis die Notstandssituation offiziell vorüber ist, oder der Ansuchende Meldung erstattet, wieder voll im Betrieb zu arbeiten, bzw. ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen zu sein."
In der aktuellen Diskussion um Unterstützungsmaßnahmen würden, so Tschenett, oft die Bedürfnisse und Kosten der Kinder nicht berücksichtigt. Viele Familien hätten aufgrund des Heimunterrichts der Kinder beträchtliche Summen für die Aufrüstung von IT-Geräten aufbringen müssen. Dies verbunden mit Lohneinbußen, könne schnell in finanziellen Notsituationen enden. Und genau dies gelte es zu verhindern.
"Die italienische Regierung hat mit ihren Unterstützungsmaßnahmen zur Corovavirus-Krise die Familien als wichtigste Säule der Gesellschaft komplett vernachlässigt. Im Gegensatz zu Deutschland und Österreich, welche Kinderzuschläge für Betroffene bereits eingeführt haben. Dies auszugleichen, muss nun Aufgabe der Autonomen Provinz Bozen sein", schließt Tschenett.