Die Kontrollen, die ohne Vorankündigung direkt auf den Grundstücken durchgeführt wurden, auf denen die Erntearbeiten am Laufen war, hatte den Zweck, sicherzustellen, dass die Arbeitsverträge der anwesenden Arbeiter regulär sind und die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen (wie beispielsweise die Nutzung der Ausrüstung und der Schutzkleidung sowie angemessene landwirtschaftliche Gerätschaften) eingehalten werden, einschließlich einer Überprüfung des Dokumentes zur Gefährdungsbeurteilung (D.V.R.), welches die betreffenden landwirtschaftlichen Betriebe haben müssen.
Überprüft wurde auch ob die vorgeschriebenen Sicherheitskurse für die Mitarbeiter abgehalten wurden, zudem ob die die für Erntehelfer vorgesehenen Unterkünfte geeignet waren und schließlich auch, ob die Vorschriften zur Vermeidung der Ausbreitung des Covid-19-Virus respektiert werden, zumal die Ausbreitung des Virus unter den landwirtschaftlichen Saisonarbeitern in voller Weise und nicht abstreitbar um sich gegriffen hat und 23 der positiv getesteten bzw. erkrankten Saisonarbeiter bereits versucht haben, sich der Quarantäne zu entziehen, indem sie in ihr Heimatland zurückreisten.
Im Laufe einer Kontrolle, die am 2. September durchgeführt wurde, haben Beamte der Carabinieri-Kompanie von Bozen festgestellt, dass die Mitarbeiter eines landwirtschaftlichen Betriebes in Leifers, die im Bereich der Apfelernte auf einem Grundstück zwischen Bozen und Terlan eingesetzt worden waren, nicht die vorgeschriebene Arbeitsbekleidung trugen, da diese vom Arbeitgeber überhaupt nicht bereitgestellt wurde. Die betreffenden Arbeiter trugen dementsprechend einfache Turnschuhe, die nicht für Arbeit in den Apfelwiesen geeignet sind, da sie nicht wasserdicht, frei von einer rutschfreien Sohle und zudem völlig abgenutzt sind. Zudem sind für die Apfelernte Schutzhandschuhe vorgeschrieben, welche Schnittverletzungen vorbeugen, weil die Arbeiter u. a. zum Beschneiden der Apfelbäume eingesetzt werden und dazu Scheren benutzen. Überdies konnten die Arbeiter, die von 8 bis 16 Uhr mit einer entsprechenden Mittagspause auf den Feldern beschäftigt waren, am Arbeitsplatz keine sanitären Einrichtungen nutzen, zumal die Unterkünfte der Erntehelfer sehr entlegen waren.
Am 29. September ist eine Inspektion in den Unterkünften von fünf landwirtschaftlichen Saisonarbeitern aus Bulgarien durchgeführt worden, die zu der Erkenntnis führte, dass die benutzten "Zimmer", die sich in einem Kellergeschoss befanden, nicht für die Unterbringung geeignet waren, da die Mauern der Räumlichkeiten u. a. von Feuchtigkeit durchsetzt waren und sichtbar zahlreiche Leitungen offen verlegt waren. Ein weiterer Kritikpunkt der Inspektion war, dass es in der Unterkunft nur ein einziges Waschbecken für alle Saisonarbeiter vorhanden war. Diese Waschgelegenheit musste Männer wie Frauen nutzen.
Die Verantwortlichen der landwirtschaftlichen Betriebe sind bei der Staatsanwaltschaft am Landesgericht Bozen angezeigt worden. Sie müssen sich nun für die Straftat der "Gesetzeswidrigen Vermittlung und Ausbeutung der Arbeitskraft", vorgesehen und bestraft nach dem Art. 603-bis StGB und der entsprechenden Verletzungen des gesetzesvertretenden Dekretes 81 aus dem Jahr 2008 zur Sicherheit am Arbeitsplatz verantworten.
Die Kontrolltätigkeit der Carabinieri hat sich nicht nur auf diese Art von Inspektionstätigkeit beschränkt, sondern wurde durch Straßenkontrollen ausgeweitet, wo insbesondere die von den Erntehelfern verwendeten Fahrzeuge kontrolliert wurden, dies um zu verifizieren, ob sie sich regulär auf italienischem Staatsgebiet befinden. Insgesamt sind zwischen Eppan, Tisens, Terlan und Bozen 120 Erntehelfer, 18 Fahrzeuge und 15 landwirtschaftliche Betriebe kontrolliert worden. Einem landwirtschaftlichen Unternehmer musste sogar ein Verstoß gegen die Maßnahmen zur Ausbreitung des Covid-19-Virus vorgeworfen werden, für die dieser nun eine Verwaltungsstrafe zahlen muss.